Die drei Verbandspräsidenten unterzeichnen den Gesamtarbeitsvertrag. (v.l.n.r. Thomas Feierabend, Präsident Angestellte Schweiz, Bruno Durrer, Präsident ISP, René Bossert, Präsident BodenSchweiz)

An den beiden Generalversammlungen BodenSchweiz (21. April 2017) und der ISP (28. April 2017) wurde das aufgelegte Reglement zur Einführung eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages mit grossem Mehr deutlich angenommen. Sodann erfolgte am Montag, 29. Mai 2017 die feierliche Unterzeichnung der Dokumente, dies zusammen mit dem Sozialpartner «Angestellte Schweiz».

Wie weiter?

Nun folgt sogleich die nächste Etappe, wo es darum geht, den Sozialpartner in Form des Verbandes «Angestellte Schweiz» in allen Regionen gleichermassen bekannt zu machen. Es ist äusserst wichtig, dass der Sozialpartner möglichst viele Mitarbeitenden der Bodenbelagsbranche vereinen kann. Aus diesem Grunde führt Angestellte Schweiz verschiedene regionale Veranstaltungen für alle Mitarbeitenden, welche in Bodenbelagsfachgeschäften tätig sind, durch. Die offizielle Einladung zu diesen Informationsveranstaltungen erfolgt in den nächsten Tagen.

Ist der verabschiedete Gesamtarbeitsvertrag schon gültig?

Der an den beiden Generalversammlungen genehmigte Gesamtarbeitsvertrag erlangt nur und erst dann Gültigkeit, wenn er vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bzw. vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird. Die drei Trägerinstitutionen gehen davon aus, dass der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit noch dieses Jahr erfolgen kann. Da das SECO eine Vernehmlassung im Bundesblatt durchführen muss, kann es noch Einsprachen geben. Da schwierig einzuschätzen ist, ob und wieviele Einsprachen es geben wird und auch nicht vorausgesagt werden kann, wie rasch diese behandelt werden können, kann zum heutigen Zeitpunkt kein verbindliches Datum für die Inkraftsetzung genannt werden.

 

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